Für wen ist eine Herzsport-Gruppe gedacht?
Eine Herzsportgruppe kann bei einem Zustand nach Herzinfarkt oder Reinfarkt, Herzfehler und Herzklappenfehler- insbesondere nach operativer Korrektur, Koronarer Herzkrankheit, stabiler Angina Pectoris, Zustand nach Schrittmacherimplantation oder implantiertem Defibrillator, Zustand nach Bypass-Operationen oder Zustand nach Ballondilatation in Frage kommen. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt beraten, ob die Ausstellung einer Rehabilitationssport-Verordnung aufgrund Ihrer Beschwerden möglich ist. Dieser übernimmt auch die notwendigen Vor- und Kontrolluntersuchungen für Ihre Sporttauglichkeit. Ihre Belastbarkeit sollte mindestens 0,5 Watt je Kilogramm Körpergewicht betragen.
Die Kursinhalte in unserer Herzsport-Gruppe:
Innerhalb Ihrer festen Gruppe trainieren Sie im Besonderen Ihre Ausdauer, aber natürlich auch Ihre Kraft, Beweglichkeit und Koordination. Durch Ihre aktive und regelmäßige Teilnahme können Sie bestehende Herz-Kreislaufproblematiken reduzieren und weiteren vorbeugen sowie zusätzlich präventive Arbeit gegen die typischen Zivilisationskrankheiten (z.B. Adipositas, Diabetes) leisten. Gewünschte und wissenschaftlich belegte Effekte des Herzsports sind zum Beispiel die Reduzierung einer Angina Pectoris, die Erhöhung der körperlichen Belastbarkeit, die Ökonomisierung der Herzarbeit und somit eine Senkung des Risikos ischämischer Vorfälle, die Verbesserung der kardialen Blutversorgung, die Senkung des Blutdruckes sowie die Erniedrigung der Herzfrequenz.
Anwesend sind in jeder Stunde der/die speziell qualifizierte Trainer/in sowie der betreuende Arzt/die betreuende Ärztin, sodass eine sichere Trainingsumgebung vorliegt.
Wer verordnet Herzsport?
Sprechen Sie ihren behandelnden Arzt/Kardiologen auf die Möglichkeit des Rehabilitations-Sports in Herzsportgruppen an. Er kann Ihnen die Teilnahme an der Herzsportgruppe verordnen. Dieses ausgefüllte Verordnungsformular schicken Sie dann zu ihrer Krankenkasse oder ihrem Rentenversicherungsträger und lassen es von dieser/diesem genehmigen. In der Regel werden bei einer Erst-Verordnung 90 Übungseinheiten in 24 Monaten bewilligt.